Ausschreibungsrichtlinien des Dissertations-Preises des "Vereins zur Förderung von Wissenschaft und Forschung am Universitätsklinikum des Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien" 2024.
Artikel I
- Zur Anerkennung der wissenschaftlichen Leistung eines vfwf-Mitglieds, die im Rahmen einer Dissertation vorgelegt wurde, stiftet der "Verein zur Förderung von Wissenschaft und Forschung (vfwf) am Universitätsklinikum des Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien" einen Dissertationspreis.
- Der Dissertationspreis des vfwf wird alljährlich verliehen und ist mit € 3.000.- dotiert.
- Er ist maximal in zwei Teile teilbar.
- Wird in einem Jahr von der Verleihung aufgrund einer fehlenden Empfehlung seitens der Jury Abstand genommen, so wird der vorgesehene Betrag trotzdem bereitgestellt und soll in einem der folgenden Jahre für eine Erhöhung des Preises Verwendung finden.
Artikel II
Um die Verleihung des Dissertationspreises des vfwf können sich alle vfwf-Mitglieder bewerben (Mitgliedschaftsantrag), die zwischen 16.12.2023 und 15.11.2024 eine Dissertation erfolgreich abgeschlossen haben. Der vfwf lädt die in Frage kommenden KollegInnen ein sich zu bewerben.
Artikel III
Die Ausschreibung des Preises erfolgt auf der Webseite des vfwf. Die Bewerbungen für den Dissertationspreis 2024, eine Originalfassung sowie eine Kurzfassung der Dissertation (als PDF) müssen dem vfwf vorgelegt werden. Publikationen auf Basis der Dissertation sind anzugeben. Einreichungen sind bis spätestens 15.11.2024 möglich.
Artikel IV
Die Beurteilung der Dissertationen wird vom wissenschaftlichen Beirat des vfwf durchgeführt. Zur Beurteilung der Dissertationen können beliebig viele Fachreferenten herangezogen werden.
Weiters werden die Arbeiten nach möglicher Weiterentwicklung beurteilt, auf Wunsch erklärt sich der Vorstand des vfwf bereit, entsprechende Kontakte zur Industrie herzustellen.
Artikel V
Für die Verleihung des Preises oder dessen Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren des wissenschaftlichen Beirats des vfwf erforderlich. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Rechtsmittel zulässig.